Weiterbildung zwischen Förderung, mangelnder Beteiligung und Elektromobilität

Bundesregierung und  Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände machen mobil und wollen Weiterbildung fördern. Das ist nötig, denn wo Licht ist, ist auch Schatten: Laut einer neuen Studie mangelt es in einigen Beschäftigungszweigen nach wie vor an der Weiterbildungsbeteiligung. Und dann ist da auch noch der Gesetzentwurf „zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität“, der zumindest private Weiterbildung verteuern könnte.

Keine Frage: Der Arbeitsmarkt verändert sich und Qualifizierung ist für jeden einzelnen wie ganze Unternehmen das Maß aller Dinge, um in einer weltweit vernetzten digitalisierten Wirtschaft zu überleben. Ob die Konjunktur brummt oder wir gerade in die nächste Krise schlittern, qualifizierte Fachkräfte fallen nicht vom Himmel. Es ist also gut und schön, wenn all die Appelle und Mahnungen von Wirtschaft und Verbänden endlich gehört werden und daraus Regelungen wie das Qualifizierungschancengesetz oder Strategiepapiere wie die „Nationale Weiterbildungsstrategie“ entstehen.

Eine bessere Weiterbildungsberatung und die Erfassung und Anerkennung von Kompetenzen, die informell, also in keiner Schule oder einem Kurs, erworben wurden, sind zum Beispiel längst überfällig. Anerkennung finden darin auch Kooperationen und Weiterbildungsverbünde von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, die es ja bereits heute gibt. Bemerkenswert weil selten ist zudem, dass auch die Weiterbildungsplaner, -macher und -verantwortlichen nicht vergessen werden. Denn auch das Personal in der Weiterbildung soll gefördert werden, insbesondere in Sachen Digitalisierung.

Vieles, was auf den 22 Seiten geschrieben steht, gehört bereits heute zur täglichen Arbeit in den Unternehmen, anderes,  wie die in einem geplanten Innovationswettbewerb „Digitale Plattform berufliche Bildung“ zu entwickelnden zentralen interaktiven Lernplattformstrukturen, die nicht nur individuell passgenaue Weiterbildungsinhalte liefern, sondern auch noch bestehende relevante Plattformen einbinden sollen, brauchen einen langen Atem.

Ein besonderes Augenmerk richten Qualifizierungschancengesetz und Nationale Weiterbildungsstrategie auf diejenigen, die wenig oder kaum an Weiterbildung teilnehmen. Das sind, wie eine aktuelle Studie des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung gerade erst wieder bestätigt hat, ausgerechnet die, deren Job einem besonderen Risiko ausgesetzt ist, durch die Digitalisierung überflüssig zu werden. Bei denjenigen geringqualifizierten Beschäftigten nahmen demnach nur sieben Prozent an mindestens einer Weiterbildung teil! Als Gegenmittel empfehlen die Autoren der Studie mehr betriebliche Weiterbildungsaktivitäten und eine Beteiligung der Arbeitgeber an den Weiterbildungskosten, bzw. mehr Freistellungen für Weiterbildung. Damit schließt sich ein Kreis, denn genau das sollen Gesetz und Strategie richten und erleichtern, wenn sie denn umgesetzt werden.

„Lernen und Bildung sollten keine heiligen Kühe sein, die angebetet werden. „

Ist das genug? Geld, Freistellungen, Weiterbildungsangebote, digitales Lernen überall und zu jeder Zeit? Es ist das, was sich einfach messen lässt. Schwieriger wird es da mit der „neuen“ Weiterbildungskultur, die zumindest die Nationale Weiterbildungsstrategie einfordert. Was unter Weiterbildungskultur formuliert wird, ist bei näherer Betrachtung gar nicht so neu, sondern wird allen, die sich mit dem Thema Lebenslanges Lernen beschäftigen, bekannt vorkommen: Das Stichwort lautet Verantwortung. Verantwortung und Verpflichtung aller Beteiligten, mitzumachen und diejenigen besonders zu unterstützen, die es nötig haben.

Lernen und Bildung sollten keine heiligen Kühe sein, die angebetet werden. Wer lernen und sich weiterbilden möchte, sollte im Unternehmensalltag wie in der Gesellschaft sehen und merken, dass dies erwünscht ist und anerkannt wird.  Wer sich neben der Arbeit weiterqualifiziert, sollte Anerkennung ernten, keine dummen Sprüche. Und er sollte auch nicht bestraft werden, mit hohen Preisen für Weiterbildung etwa. Denn da war ja noch was. Das Forum Distance Learning, in dem viele deutsche Fernlehrinstitute organisiert sind, weist darauf hin, dass Fortbildungsleistungen künftig besteuert werden könnten und nur Berufsausbildungsleistungen von der Umsatzsteuer befreit bleiben. 

Im Gesetzentwurf „zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität“ heißt es in Artikel 10 zum Umsatzsteuerrecht, §4, Nummer 21:

Fortbildung ist nur dann befreit, wenn sie von Einrichtungen erbracht wird, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben; etwaige Gewinne, die trotzdem anfallen, dürfen nicht verteilt, sondern müssen zur Erhaltung oder Verbesserung der erbrachten Leistungen verwendet werden.“

Foto von Autorin Grudun Porath_Autorin der Trendkolumne
Gudrun Porath
+ posts

Gudrun Porath ist freie Journalistin und Moderatorin. Die studierte Kulturwissenschaftlerin arbeitete für Tageszeitungen, bis sie 1999 zu einem jungen Kommunikationssoftware-Unternehmen wechselte und dort unter anderem nach dem Börsengang die Finanzmarktkommunikation verantwortete. 2005 machte sie sich als Journalistin selbstständig und spezialisierte sich auf die Themen digitales Lernen und Weiterbildung, über die sie seitdem für Fachzeitschriften schreibt und Veranstaltungen moderiert. Auf haufe.de erscheint ihre E-Learning-Kolumne.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert